Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) wurde 1933 in Deutschland erlassen und diente der rassistisch motivierten "Erbgesundheitspolitik" der Nationalsozialisten. Das Gesetz verfolgte das Ziel, Menschen mit vermeintlichen erblichen Erkrankungen, Behinderungen oder psychischen Störungen von der Fortpflanzung auszuschließen.
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlaubte Zwangssterilisationen, bei denen Menschen gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht wurden. Betroffen waren vor allem Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen, geistiger Behinderung, erblichem Alkoholismus oder angeblichen "rassischen Minderwertigkeiten".
Das Gesetz wurde von einem Gericht entschieden, das aus Ärzten und Juristen bestand. Diese konnten Zwangssterilisationen anordnen, wenn sie der Meinung waren, dass eine Vererbung der vermeintlichen negativen Eigenschaften stattfinden könnte. Die Entscheidungsgewalt lag somit nicht bei den Betroffenen selbst, sondern bei den behördlichen und medizinischen Experten.
Das GzVeN wurde während der Zeit des Nationalsozialismus angewendet und führte zur Sterilisation von mehr als 400.000 Menschen in Deutschland. Das Gesetz bildete auch die Grundlage für das spätere Euthanasieprogramm, bei dem Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen systematisch ermordet wurden.
Heute wird das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses als eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte angesehen. Es gilt als Beispiel für die Verletzung der Menschenrechte und der Würde des Menschen. Das GzVeN wurde nach dem Ende des Nationalsozialismus 1945 aufgehoben.
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